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    ProLand flexibel - maß­ge­schnei­der­ter Ver­sicherungs­schutz für Ihre Kunden

Landwirtschaft

Mit dem neuen ProLand flexibel können Sie den Versicherungsschutz noch flexibler an die Bedürfnisse des landwirtschaftlichen Kunden anpassen.

Stellen Sie einfach den Versicherungsschutz aus den Bausteinen Sachversicherung, Ertragsausfallversicherung, Sachversicherung mit Mehrkostenversicherung. Betriebshaftpflichtversicherung, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für ehemals landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Umweltversicherung zusammen. In der Sach- und der Ertragsausfallversicherung können sie aus 19 verschiedenen Gefahrengruppen wählen. Die Bausteine Betriebshaftpflicht- und Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung beinhalten bereits eine Umwelt-Basisversicherung und eine beitragsfreie Privathaftpflichtversicherung.

In den verschiedenen Produktbausteinen kann der Versicherungsschutz zudem durch Plus-Bausteine und Einschlüsse individuell an den Versicherungsbedarf angepasst werden.

Exklusiv als Mehrwert für Ihre ProLand flexibel Kunden steht das Landwirtschaftwetter zur Verfügung, welches punktgenaue und präzise Wetter- und Ernteinformationen speziell für Agrarbetriebe liefert.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Deckungs-Highlights
  • Sachversicherung (Auszug)

    • Ableitungsrohre mit einer erweiterten Jahreshöchstentschädigung sowie Wegfall des Dichtheitsnachweises versicherbar
    • Jahreshöchstentschädigung 7.500 Euro
    • Dichtheitsnachweis nicht erforderlich
    • Bei Vorlage eines Dichtheitsnachweises Mitversicherung von Schäden durch Muffenversatz, defekte Dichtungen und Wurzeleinwuchs
    • Erweiterung der Außenversicherung für Sachen der Positionen Betriebseinrichtung und Vorräte
      • Versicherungsschutz europaweit
      • Einbruchdiebstahl bis 25 Prozent der Versicherungssumme, max. 50.000 Euro
      • Verschlossene Markt- oder Ausstellungsstände für die Dauer von längstens einem Monat
    • Elementargefahren versicherbar (SB 10%, mind. 500 Euro, max. 5.000 Euro)
    • Im Rahmen der Elementargefahr Überschwemmung durch Witterungsniederschläge gelten
      • Mitversicherung von Schäden, die dadurch entstehen, dass sich Witterungsniederschläge auf Dachterrassen, Balkonen, in Regenabflüssen o.Ä. sammeln und das Gebäude beschädigen bzw. in das Gebäude eindringen
      • Entschädigungsgrenze 5 Prozent der Versicherungssumme, mindestens 10.000 Euro
    • Feld- und Reihenscheunen mit individuell zu vereinbarender Versicherungssumme versicherbar
    • Fermentationsschäden an Ernteerzeugnissen bis zur Versicherungssumme
    • Folienhallen und Folientunnel mit individuell zu vereinbarender Versicherungssumme versicherbar
    • Einfacher Diebstahl von Geschäftsfahrrädern bis 3.000 Euro
    • Oberirdische Güllebehälter oder -silos im Rahmen von Grundstücksbestandteilen und Gebäudezubehör
    • Heu- und Strohvorräte bis 50.000 Euro – auch außerhalb der Hofstelle innerhalb Deutschlands
    • Kulturen im Freien (kein Wald) bis 50.000 Euro – auch außerhalb der Hofstelle innerhalb Deutschlands
    • LandwirtschaftPlus versicherbar
      • Mitversicherung bestimmter Sachen der Außengastronomie gegen Sturm, Hagel und Diebstahl
      • Mitversicherung weiterer Grundstücksbestandteile – unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen Diebstahl
      • Optional: Automaten mit Geldeinwurf – auch außerhalb der Hofstelle innerhalb Deutschlands
      • Optional: Feldberegnungsanlagen – auch außerhalb der Hofstelle innerhalb Deutschlands
    • Mietverlustversicherung mit einer Haftzeit von 24 Monaten
    • Mehraufwendungen durch Technologiefortschritt
    • Neuwertentschädigung bei Betriebseinrichtung inklusive Maschinen – für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einem Alter von 7 Jahren
    • Einbruchdiebstahlschäden an Schaukästen und Vitrinen bis 10.000 Euro
    • Unterversicherungsverzicht bis 10 Prozent der Versicherungssumme, max. 100.000 Euro *)
    • Unterversicherungsverzicht bis zur Höhe der Versicherungssumme für Gebäude deren Versicherungswert mit GuTPlus ermittelt wurde
    • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bis 10 Prozent der Versicherungssumme, max. 100.000 Euro *)
    • WeidetierPlus versicherbar
      • Neu: Mitversichert ist das Abhandenkommen von mobilen Kleintierunterkünften und Freilandställen (z.B. Hühnermobilen und Kälberiglus)
      • Neu: die Höchstentschädigung je Tier beträgt 3.000 Euro
      • Optional: Schäden durch wilde Raubtiere – einschließlich Schäden durch sogenannten Wolfsriss
      • Optional: Feldberegnungsanlagen
    • Liberale Wiederaufbauklausel
    • Wohnunterkünfte und Wohncontainer mit individuell zu vereinbarender Versicherungssumme versicherbar

    Haftpflichtversicherung (Auszug)

    • Vermietung / Verpachtung von Flächen zu landwirtschaftlichen Nutzungszwecken sowie Bauherrenhaftpflichtversicherung ohne Mengenbegrenzung, Vermietung / Verpachtung zu privaten oder gewerblichen Zwecken bis 100.000 EUR  Gesamtjahresmiet- bzw. -pachtwert (optional erweiterbar);
    • Verkauf von Produkten an Endverbraucher, Hofläden, Brennerei/Brauerei;
    • Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft bis zu einem Jahresumsatz von 50.000 EUR;
    • Beherbergung (Ferien auf dem Bauernhof) bzw. Abgabe von Stellplätzen für Zelte und Wohnwagen/Wohnmobile sowie Boote bis 25 Betten/Stellplätze insgesamt;
    • Photovoltaikanlagen bis 200 kWp sowie Biogasanlagen, sofern die Anlagen weder nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind noch dem Umwelthaftungsgesetz unterliegen.
    • Halten und Hüten aller nichtversicherungspflichtiger Hunde (große Hunde gem. § 11 Landeshundegesetz NRW optional)
    • Betrieb eines Streichelzoos sowie Tierwanderungen mit mitversicherten Tieren (z.B. Alpakas)
    • Mietsachschäden an Gebäuden und/oder Räumlichkeiten einschließlich Schäden an gemieteten Pferdeboxen, Stallungen und Einfriedungen zu gemieteten Weiden/Pferdekoppeln auch durch andere Gefahren als Feuer, Explosion, Leitungswasser und Abwässer
    •  Mietsachschäden an Tiertransportern und Tiertransportanhängern bis 3.000 EUR
    •  Gewahrsamsschäden einschließlich Brems-, Betriebs- und Bruchschäden bis 100.000 EUR  
    •  Schlüsselverlust
    •  Kosten durch Fehlalarm bis 5.000 EUR
    • Tätigkeitsschäden weitgehend ohne Sublimit und SB (mit Sublimit von 50.000 EUR auch für Schäden bei nebenbetrieblicher Lohnarbeit / Nachbarschaftshilfe)
    •  Direkter Export weltweit außer USA/Kanada
    •  Non-Ownership-Deckung bis 1 Mio. EUR
    •  AKB-Zusatzdeckung (optional)
    •  Freizeitangebote auf dem Bauernhof, z.B. Kindergeburtstage (optionaler Baustein Hoferlebnis-Plus)
    •  Optional erweiterte Produkthaftpflichtversicherung mit bis zu 5 Mio. EUR Sublimit
    • Weitgehende Umwelt-Basisversicherung (auch für viele landwirtschaftstypische Anlagen) mit Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung
    • Versicherungsschutz für Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung des Bodens wegen schädlicher Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (Höchstersatzleistung 25.000 EUR je Versicherungsfall und -jahr, höhere Summen optional) innerhalb der Umweltschaden-Basisversicherung
    • Beitragsfreier Privathaftpflichtversicherungsschutz für den Versicherungsnehmer/Betriebsinhaber sowie alle mit auf dem Betriebsgrundstück lebenden Angehörigen und weiteren Mitbesitzer sowie Altsitzer als mitversicherte Personen
    • Erweiterungsbaustein zur PHV u.a. mit Deliktunfähigkeitsklausel für alle mitversicherten Personen, Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater, Schäden an geliehenen Sachen bis 1.000 EUR, Schäden an fremden medizinischen Hilfsmitteln (optional)
Ertragsausfallversicherung
  • (Auszug)

    • Erweiterung der Haftzeit über 24 Monate hinaus (25 – 36 Monate) möglich
    • Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten
    • Löhne und Gehälter
    • Provisionen und sonstige Bezüge der vertraglichen Vertreter sonstige benannte betriebliche Erträge
Mehrkostenversicherung
  • (Auszug)
    • Alternative zur Ertragsausfallversicherung
    • Für Versicherungssummen bis 1 Mio. Euro auf Erstes Risiko
    • Haftzeit: 12 Monate
    • Unabhängig von einem tatsächlichen Ertragsausfall sind hierüber nach einem Schadenfall entstehende Mehrkosten, beispielsweise für den Einsatz einer geliehenen Maschine, abgedeckt.
     

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