• Mann sitzt auf der Couch

    BiPRO Normen

1. Ist mein MVP bereits angebunden?

 

2. BiPRO-Norm 440 (Deeplink)

Als erste BiPRO-Norm hat die Provinzial den so genannten Deeplink (Norm 440) umgesetzt. Mit dem Deeplink können Sie aus Ihrem Maklerverwaltungsprogramm direkt und ohne weitere Anmeldung ins Maklerportal gelangen.
2.1 Was muss ich tun, um den Deeplink zur Provinzial nutzen zu können?
Siehe "BiPRO einrichten
 

3. BiPRO-Norm 430.4 (Dokumentenaustausch)

Im zweiten Schritt ist die Umsetzung des elektronischen Dokumentenaustausches nach BiPRO-Norm 430.4 erfolgt.
Die Norm 430.4 befasst sich mit der Zuordnung und Übermittlung vertragsbezogener Geschäftsvorfälle. Dabei handelt es sich insbesondere um den Austausch von pdf-Dokumenten rund um den Vertrag des Versicherungsnehmers.
Mit der Norm 430.4 können Sie die für Sie bestimmten Maklerkopien der Ausgangspost direkt in Ihr Maklerverwaltungsprogramm zur Verfügung gestellt bekommen.
3.1   Welche Dokumente bekomme ich von der Provinzial geliefert?
Sie erhalten vertragsbezogene Maklerkopien der Ausgangspost. Es werden keine Originaldokumente über BiPRO zur Verfügung gestellt. Ebenso sind E-Mails und Inkassoschreiben nicht Gegenstand der BiPRO-Norm 430.4.
3.1.1 Wie häufig werden die Dokumente bereitgestellt?
In der Regel werden die Dokumente tagesaktuell übertragen.
3.1.2 Erhalte ich neben den elektronischen Dokumenten auch eine Kopie per Post?
Wenn Sie die Maklerkopien über die BiPRO-Schnittstelle erhalten, erfolgt für die Dokumente kein weiterer physischer Postversand.
3.1.5 Was mache ich, wenn ich eine Fehlermeldung bekomme?
Bitte wenden Sie sich wie gewohnt an das User Help Desk der Provinzial unter 0211-978 6581 oder direkt bei Ihrem Vertriebsleiter Makler. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie die detaillierte Fehlermeldung nennen können.
3.1.6 Was muss ich tun, um den Dokumentenaustausch nutzen zu können?
Siehe "BiPRO einrichten".